Der Erlass aus dem Gesundheitsministerium ist im Healthcare-Bereich noch umstritten,
doch die Umsetzung ist fix. Die Kliniken und SIEDA rüsten sich für die 2019 anstehenden Dokumentationspflichten.

BildKaiserslautern – am 1. Januar 2019 tritt die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung, kurz PpUGV in Kraft. Die SIEDA GmbH als Softwarehaus wird für die Kliniken im Zuge des Dezember-Release seiner Software „OC:Planner 4.8“ Werkzeuge bereitstellen, um die Berichte nahezu auf Knopfdruck erzeugen zu können

„Zur guten und sicheren Behandlung von Patienten braucht es die ausreichende Pflegepersonal-ausstattung im Krankenhaus.“ Das ist das Kerninteresse aller Beteiligten rund um die PpUVG.

Doch, es stellt sich zunächst die Frage: Was ist überhaupt „ausreichende“ und „gute Versorgung“? Das zahlenmäßige Verhältnis von Patienten zu Pflegekräften kann sich im Vergleich einzelner Krankenhäuser in denselben Versorgungsbereichen erheblich unterscheiden. Ein Haus meldet in der Geriatrie an einer Nachtschicht nur 15 Patienten auf eine Pflegekraft, ein anderes kommt auf über die doppelte Zahl an Patienten pro Pflegekraft. Ist das trotzdem noch gute Versorgung?

Festlegung auf fest definierte Personaluntergrenzen

Der „Spitzenverband Bund der Krankenkassen-GKV“ und die „Deutsche Krankenhausgesellschaft“ sollten sich bis zum 30. Juni 2018 auf exakte Personaluntergrenzen einigen. Dies gelang allerdings nicht, sodass das Bundesministerium für Gesundheit am 05. Oktober 2018 die Personaluntergrenzen per Rechtsverordnung erließ. Die PpUGV wird damit ab dem 1. Januar 2019 angewendet.

Sie regelt die Zahl der Pfleger pro Patient für die definierten pflegeintensiven Krankenhausbereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Es wird unterschieden nach Tag- und Nachtschicht sowie Werktage und Wochenende. Beispielsweise muss eine Unfallchirurgie an Tagschichten pro 10 Patienten eine Pflegekraft nachweisen, nachts für 20 Patienten. Zudem darf der Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten (im Beispiel: Unfallchirurgie: 15 %). Bei Übertretung drohen finanzielle Sanktionen.

Den Anwendern und Experten stellen sich zahlreiche Fragen. Beispielsweise „Was passiert bei schwankenden Patientenzahlen? Besteht die Gefahr, dass Patienten zu schnell von pflegeintensiven Stationen verlegt werden? Wie sind Stationen überhaupt definiert?“ oder „Was hat das für Folgen für nicht-pflegeintensive Stationen“?

Dokumentation von Personalbesetzung und Patientenbelegung

Unabhängig von dieser Grundsatzdiskussion müssen die Zahlen gemäß Verordnung ab dem 1. Januar 2019 erfasst werden. Sogar beweissicher unter Bestätigung eines Wirtschafts- oder Buchprüfers . Die Umsetzung in der Praxis wird vielerorts noch geprüft. Klar ist aber, dass es schnellstmöglich die passenden Werkzeuge zur Erfassung und Auswertung der Daten braucht.

Die Personalbesetzungszahlen können die Krankenhäuser aus dem SIEDA-Dienstplan entnehmen. Das Softwarehaus für die Dienstplanung stellt seinen Kunden solche Auswertungen im Rahmen des Pflegevertrages kostenlos zur Verfügung. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist üblicherweise bereits in der Software hinterlegt, sodass der Anteil der Pflegekräfte abgeleitet werden kann.

Auf der anderen Seite braucht es auch die Patienten-Belegungszahlen pro Tages- und Nachtschicht. Diese werden im HIS (Hospital Information System) erfasst.

Die Kunst liegt darin, die Daten zusammenzubringen

Die Dokumentation der Daten ist die eine Sache. Die große Herausforderung liegt in der Zusammenführung und Synchronisation, sodass sie im gesetzlich geforderten Bericht in Bezug zueinander gesetzt werden können. Dank der langjährigen hervorragenden Expertise ist die SIEDA GmbH diesbezüglich bestens aufgestellt. Die Dienstplanspezialisten aus Kaiserslautern bringen zu Beginn des kommenden Jahres eine Schnittstelle zum Einsatz, die es ihren Kunden erlaubt, die Daten per Knopfdruck miteinander zu verknüpfen und für die Weitergabe aufzubereiten. Ein echter Vorteil am Markt, den viele Wettbewerber so nicht anbieten können.

„Wir unterstützen unsere Kunden in der Datenerfassung und Berichterstellung im Zuge der PpUGV mit ganzer Kraft. Dank unseres umfangreichen Know-how und unserer hervorragenden Positionierung im Gesundheitsbereich können wir unsere Kunden auf die geforderte Dokumentation bestens vorbereiten. In der Erfassung und Verarbeitung der Daten sind unsere Kunden auf der sicheren Seite. Was die praktische Umsetzung der Verordnung selbst angeht, wird das Jahr 2019 sicherlich einen Lernprozess für alle darstellen. Dieser wird die Diskussion rund um die Personaluntergrenzen hoffentlich voranbringen“, so SIEDA-Geschäftsführer Enno Tolzmann.

SIEDA – die Dienstplan-Spezialisten

Die SIEDA GmbH – Systemhaus für intelligente EDV-Anwendungen – wurde 1993 gegründet. Die IT-Spezialisten aus Kaiserslautern entwickeln – u.a. mit der Nutzung künstlicher Intelligenz – Software für die Personaleinsatzplanung. Mithilfe der SIEDA-Anwendungen erstellen Personalverantwortliche Dienst- und Schichtpläne wesentlich einfacher und zeitsparend. Zudem erleichtern Werkzeuge für die Urlaubs- und Abwesenheitsplanung sowie für die Zeiterfassung die Personal-Organisation erheblich.

Bereits mehr als 500 Kunden mit über 250.000 Mitarbeitern nutzen die SIEDA-Software. SIEDA, verfügt im Sozial- und Gesundheitswesen über bestes Renommee und ist Marktführer für die Feuerwehr und Rettungsdienste. Schlanke, webbasierte Lösungen eröffnen immer mehr Unternehmen und Organisationen das Potential der effizienten Dienstplanung.

Weitere Informationen: www.sieda.com und www.sieda.com/sieda-de/blog

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SIEDA GmbH
Herr Holger König
Bismarckstr. 2a
67655 Kaiserslautern
Deutschland

fon ..: +49 (631) 36 30 15-887
web ..: http://www.sieda.com
email : koenig@sieda.com

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