Am Landgericht Mainz wurde wiederum ein Online-Casino-Anbieter verurteilt, die eingezahlten Beträge für das illegale Glücksspielangebot in Deutschland an den Kunden zurück zu bezahlen. Das Gericht stellt fest, dass der Anbieter gegen das deutsche Recht (konkret den Glücksspielstaatsvertrag) verstoßen hat.
Aber nicht nur in Mainz haben Gerichte „pro Spieler“ entscheiden, sondern auch andere Gerichte in Deutschland, so Rechtsanwalt Marc Ellerbrock. Unseren Mandanten bieten wir ein nahezu „risikofreies Dienstleistungspaket“ an, wenn er sich für eine Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei entscheidet.
Dies ist in den Augen von Marc Ellerbrock deshalb wichtig, weil im Regelfall solche Rechtsstreite von einer Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt sind.
Natürlich sind wir uns bewusst darüber, dass es da eine „Hemmschwelle“ geben könnte, denn mal ehrlich, wer gibt schon gerne zu, dass er in einem Online-Casino sein Geld verloren hat? Jetzt das mit einem Prozess noch öffentlich machen?
Nun, die Bedenken, so Rechtsanwalt Marc Ellerbrock, können wir dann zerstreuen, denn natürlich unterliegen alle Informationen, die wir bekommen, der so genannten „anwaltschaftlichen Schweigepflicht“ und zudem werden Namen in prozessualen Veröffentlichungen grundsätzlich anonymisiert.
Wir prüfen jeden Einzelfall, der uns vorgelegt wird, besprechen mit unserem Mandanten dann, was wir tun können und zu welchen Bedingungen. Sie werden positiv überrascht sein über unser Angebot.
Bei den nachfolgenden Anbietern haben wir große Chancen, ihr Geld zurück zu bekommen:
PRESSEKONTAKT
Opus Bonum GmbH
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04177 Leipzig
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