Sibanye-Stillwater: Mitteilung im Sinne von § 45 Abs. 5 des Companies Act 71 von 2008
Johannesburg, 10. Juli 2019: Im Sinne der Bestimmungen des § 45 Abs. 5 des Companies Act 71 von 2008 (das „Companies Act“) und gemäß dem Sonderbeschluss der Hauptversammlung der Gruppe vom 28. Mai 2019, der den Verwaltungsrat („der Board“) ermächtigt, verbundenen Unternehmen und Personen direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung zu gewähren, Hiermit teilt die Gruppe mit, dass der Verwaltungsrat Beschlüsse[Weiterlesen…]