Sonderkontrollverfahren für Luftfracht wird abgeschafft
Ab dem 1.7.2019 darf in Deutschland das Sonderkontrollverfahren für Luftfracht nicht mehr verwendet werden. Die betroffenen Versender müssen rechtzeitig ihre Logistikprozesse umstellen.
Ab dem 1.7.2019 darf in Deutschland das Sonderkontrollverfahren für Luftfracht nicht mehr verwendet werden. Die betroffenen Versender müssen rechtzeitig ihre Logistikprozesse umstellen.
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