Schufarecht – Die Schufa muss Insolvenzunterlagen löschen
In einer aktuellen Entscheidung vom 3. Juni 2022 (Az.: 17 U 5/22; Urteil noch nicht rechtskräftig) hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht festgestellt, dass die SCHUFA Holding AG den Eintrag „Insolvenzverfahren aufgehoben…“ aus der Datenbank des Klägers entfernen muss.