Ob man einen Anleger letztlich davor bewahren kann, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, das lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht mit Sicherheit sagen, aber Nichtstun hilft auch nicht weiter, so Rechtsanwalt Reime. Im Gegenteil, nun ist es Zeit, sich einen rechtlichen Rat einzuholen, was zu tun ist, um den eigenen Verlust am einbezahlten Kapital so gering wie möglich zu halten. Genau deshalb, so Reime, sollten Anleger sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, beraten lassen.
Natürlich schauen wir uns in der Kanzlei zunächst einmal jeden Einzelfall erst genau an, denn man kann nicht alles „über einen Kamm scheren“, so Reime. Die Ersteinschätzung ist bei uns immer kostenfrei so Rechtsanwalt Reime, denn natürlich soll der Anleger wissen, welche Chancen wir für ihn sehen und welche Kosten da möglicherweise auf ihn zukommen.
Hier die Meldung vom heutigen Tage:
517 IN 11/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PREMICON AG, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG München, HRB 122442), vertr. d.: Falk Holtmann, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Vorstand), ist am 06.07.2021 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestr. 70, 28195 Bremen, bestellt worden.
Betroffenen Anleger erreichen uns unter der kostenfreien Rufnummer:
0800 77 42 667
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