Letztlich aber dann ein Problem das Sie mit den Ermittlungsbehörden klären müssen. Uns geht es aber auch nicht um die strafrechtliche Bewertung des Vorganges. Uns geht es um und privatrechtlichen Vorgang und ihre Mitverantwortung Herr Beier. Die werden Sie dann in zukünftigen Diskussionen mit Rechtsanwälten sicherlich nicht wegbekommen. Hier wird man ganz klar dann vor Gericht argumentieren, das Sie mit in der Verantwortung und damit auch in der Mithaftung stehen. Wie die Gerichte dann entscheiden bleibt abzuwarten, aber auch ihre wirtschaftliche Zukunft dürfte nun unter einem nicht so guten Stern stehen, da sind wir und dann sicherlich einig.
Nun gilt es aber, und da haben Sie dann mit Ihrer Mailaussendung an Anleger und Vertriebspartner sicherlich recht, zu schauen ob es dann noch was zu retten gibt………..geben könnte. Diesem Versuch sollten dann sicherlich alle Ihre augenblicklichen Anstrengungen gehören. Weder Anleger noch Vertriebspartner haben es dann auch verdient selber durch den Mist den Sie mit zu verantworten haben, selber in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten.Das wird dann, bei einem Insolvenzverfahren, sicherlich im Einzelfall nicht zu vermeiden sein. Traurig aber wohl wahr.
Nehmen Sie bitte auch, natürlich in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter, die Internetseite Ihres Unternehmens wieder Online, kommunizieren bitte darüber mit Anlegern und Vertrieb, soweit zulässig und erforderlich. Stellen Sie sich bitte auch Ihrer persönlichen Verantwortung in dem Vorgang, denn das was Sie in der E-Mail ausgesagt haben mag so sein, aber es glaubt Ihnen dann keiner, weder Anleger noch Vertriebspartner.
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