Die Zeitschrift „Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht“ kritisiert zwei Vorstandsmitglieder des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde und deren eigenartige Geschäftspolitik.

BildIm Pankower Kleingartenwesen schwelen starke Differenzen und verbreitet sich verbitterter Unmut, der in Berlin zunehmend wahrgenommen wird – auch außerhalb der Kleingärtner-Community. Die „Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht“ berichten darüber. Vgl. www.pankower-gartenzwerge.de

„Man darf nicht länger schweigen !“ So war es in letzter Zeit in Berlin-Pankow des öfteren zu hören. Und ebenso: „Eine tote Maus gehört nicht unter den Teppich, sondern sie muß hervorgeholt werden“. Ja, im Pankower Kleingartenwesen fliegen die Fetzen. Worum geht es ?

Es geht um die Frage, ob die Vorsitzende des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V., Viola Kleinau, und ihr Stellvertreter, Friedhelm Schipper (zugleich im Bezirksverband zuständig für Finanzen -und außerdem Vorsitzender des Kleingartenvereins „Am Koppelgraben“-), sich in Interessengegensätze verstrickt haben, die dem Kleingartenwesen schaden könnten. Was ist passiert ?

Im Jahre 2017 wurde ein Teil der Grundstücksfläche, auf dem die Pankower Kleingartenanlage „Am Koppelgraben“ liegt, verkauft. Der frühere Eigentümer war eine Erbengemeinschaft. Der neue Eigentümer ist eine bekannte Immobilien-Invest-Firma. Solche Verkäufe erzeugen unter Kleingärtnern naturgemäß einige Unruhe. Bekanntermaßen schwebt ja über manchen Kleingartenanlagen in Berlin das Damoklesschwert einer möglichen oder zumindest befürchteten Baulandumwandlung – zumindest auf lange Sicht (da dem Berliner Kleingartenentwicklungsplan nur begrenzt vertraut wird). Auch stellten sich viele die Frage, wer denn die zuvor schlafende Erbengemeinschaft „erweckt“ und den Grundstücksverkauf vermittelt hat. Wir wissen nicht, wer der „Erwecker“ war. Aber wir stellen Fragen. Im Interesse der Kleingärtner sind solche Verkäufe i.d.R. nicht.

Nun wurde uns (Zeitschrift „Liebesgrüße vom Gartenzwerg – Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht“) durch Zufall eine Handelsregistereintragung bekannt. Aus dem uns vorliegenden Schriftstück geht hervor, daß im Jahre 2016 ein Unternehmen gegründet wurde, die VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH, bei dem es lt. Handelsregister u.a. um „Verkaufsmanagement und Maklertätigkeit“ geht, u.a. in Bezug auf „Datschenanlagen“, „Erholungsanlagen“ u.a. Die oben Genannten, Viola Kleinau und Friedhelm Schipper, fungieren als Geschäftsführer und gehören zu den Initiatoren der Gründung der GmbH.

Es stellt sich die Frage, was diese GmbH bewirken und erreichen kann (hoffentlich im Interesse des Kleingartenwesens), was nicht auch der „Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V.“ als solcher, als juristische Person, bewirken und erreichen kann ? Wozu also die Gründung einer GmbH ? Und warum wurde eine GmbH und nicht eine gGmbH (gemeinnützige GmbH) gegründet ? Wird hier Insider-Wissen genutzt, um Grundstückskäufe zu vermitteln ? Und wer erhält die Gewinne der GmbH ? Die Courtage von Maklerfirmen ist hoch und beträgt etliche Prozent vom vertraglichen Grundstücks-Verkaufswert. Und, ganz unabhängig von der Frage der Gewinne der GmbH, fragt sich, ob die Vorgenannten für ihre Geschäftsführer-Tätigkeit Geld erhalten ? Das ist bei Geschäftsführern einer GmbH normalerweise der Fall. Wäre das, falls dies so ist, nicht ein mittelbares Unterlaufen des Prinzips der Ehrenamtlichkeit (im Wege der Nutzung von Insider-Wissen), das für viele Funktionäre im Kleingartenwesen gilt ? Ehrenamtlichkeit sieht vor, daß keine Entgeltzahlungen erfolgen bzw. diese sich auf vglw. geringe Ehrenamtspauschalen und Aufwandsentschädigungen beschränken. Diese Ehrenamtlichkeit ist wichtig, da der Status der Gemeinnützigkeit (für Kleingartenorganisationen von enormer Bedeutung) davon abhängt. Würde dieser Status sukzessive fallen, wäre es das baldige Ende des Kleingartenwesens im Sinne des BKleingG.

Und wir fragen weiter: Ergibt sich nicht in jedem Falle, egal wie die oben genannten Fragen beantwortet werden (ggf. sogar bei einer etwaigen Entlarvung als unfundiert), ein Interessengegensatz, wenn ein Funktionär des Kleingartenwesens (zumal noch, wenn er auch noch Vorsitzender eines Kleingartenvereins vor Ort ist) zugleich in Maklertätigkeit beteiligt ist an Grundstücksverkäufen von Datschenanlagen ? Fragen über Fragen. Sie wurden mit Schreiben vom 8.Juli 2019 gestellt (adressiert an Friedhelm Schipper). Antworten hingegen liegen bis jetzt nicht vor.

Stattdessen hat nun die Vorsitzende des Pankower Bezirksverbands der Gartenfreunde e.V., Viola Kleinau (die, wie erwähnt, zugleich eine Geschäftsführerin der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH ist), ein Schreiben an alle Mitglieder des Kleingartenvereins Am Koppelgraben übersandt. Das ist sozusagen die Antwort. Darin werden alle Unterpächter der Kleingartenanlage Am Koppelgraben zu einer Sonderversammlung eingeladen. Ein ungewöhnlicher und sehr großer Aufwand. Ist hier eine taktische Charme-Offensive geplant ? In dem Schreiben (nach dem Motto „ich wasche meine Hände in Unschuld“) ist unter anderem auch die Rede von „unbegründeten Vorwürfen“ (obwohl fragen -gerade im gegebenen Kontext- ja eigentlich erlaubt sein muß), von „Diffarmierung“, und davon, daß dem Pankower Kleingartenwesen Schaden droht. Nun ja, wenn das so ist, dann stellt sich allerdings die Frage: Wer ist -objektiv- für diesen Schaden und Imageschaden verantwortlich ? Welches Verhalten hat dazu geführt ? Welche Interessengegensätze sind hier ursächlich ?

Und außerdem: Wenn die oben genannten und schriftlich gestellten Fragen und die dem Verfasser nun wohl unterstellten Gedanken alle gegenstandslos und aberwitzig wären, warum werden sie dann nicht in einem kurzen Statement en passant als gegenstandslos und albern entlarvt ? Warum dann nun dieser ungewöhnlich große Aufwand ? Die Frage bspw., was die GmbH bewirken kann („als Sicherungsinstrument für Kleingartenanlagen“), was nicht schon der Bezirksverband … e.V. auch als solcher schon bewirken kann, müßte doch leicht zu beantworten sein; ebenso die Frage, warum eine GmbH und keine gGmbH (gemeinnützige GmbH) gegründet wurde; auch die Frage nach den Interessengegensätzen -zumal, wenn es solche gar nicht gäbe-; und ebenso die Frage nach den Geldern, bspw. für die Geschäftsführer.

Ist das Schreiben des Bezirksverbands vom 19.Juli eine aggressive Flucht nach vorn, ein ängstlicher Schnell-Schuß ? Soll hier nur sozialer Druck aufgebaut werden, um die Berechtigung der gestellten Fragen auszublenden ? Haben also die Fragen in’s Schwarze getroffen ? Der weitere Verlauf der Dinge bleibt abzuwarten. Die abschließenden, letztlich dominierenden Wertungen werden wahrscheinlich nicht innerhalb des Pankower Kleingartenwesens durchgesetzt, sondern von der Berliner Gesellschaft insgesamt (vielleicht auch vor Gericht – und damit dann also vor staatlichen Stellen).

Vgl. www.pankower-gartenzwerge.de/fokus-pankow

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
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fon ..: 0162-4347095
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email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de

Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht.

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