Natürlich, so Dr. Thomas Pforr kennen wir das Genossenschaftssystem der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG, denn das sehen auch wir seit Jahren dann sehr kritisch.
Ähnlich wie die BaFin sehen auch wir hier die Erfordernis einen BaFin gestatteten Prospekt vorzulegen, daher war es auch für uns nur eine Frage der Zeit, bis solch eine Verfügung der BaFin zu erwarten war. Nun hat die BaFin genau diese Verfügung gegenüber der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG erlassen, was natürlich unter den Genossen, aber auch beim Vertrieb zu einer großen Unruhe geführt hat.
Unruhe, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, die aber mittlerweile auch zu Unsicherheit führt bei Genossen und Vertrieb. Zwar würde einem von Seiten der verantwortlichen Personen in der Genossenschaft immer wieder mitgeteilt „das diese BaFin Verfügung vor Gericht keinen Bestand haben würde, da sei man sicher“, aber man muss dann bitte auch einmal die berechtigte Frage stellen, warum eine BaFin dann nach vorher gegangener eingehender Prüfung und Einholung einer Stellungnahme der Genossenschaft, dann trotzdem genau diese Entscheidung getroffen hat?
Auch die BaFin dürfte sich sicherlich sicher sein, das die erlassene Verfügung dann auch letztlich bestandskräftig wird. Welche möglichen Auswirkungen das dann auf die Genossen und den Vertrieb haben wird, kann man sicherlich nur erahnen. Möglich das die Genossenschaft dann liquidiert werden muss, möglich das die Genossenschaft abgewickelt wird, möglich das die Genossenschaft dann mit einem BaFin gestatteten Prospekt dann einen Neustart versucht. möglich aber auch das die Genossenschaft dann in große wirtschaftliche Probleme kommen könnte.
Wir, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, raten jedem Genossenschaftsmitglied bereits jetzt seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären und sein einbezahltes Kapital zurück zu fordern. Jetzt ist aus unserer Sicht der richtige Zeitpunkt dafür.
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