Bekannter Weise ist über das Vermögen der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH und Co. KG mit Datum vom 02.01.2017 das Insolvenzverfahren mit Beschluss des Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden und Herr Stefan Denkhaus zum Insolvenzverwalter bestellt worden.

Zwischen der Ersten Oderfelderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der Isetreuhand GmbH besteht ein echter Vertrag zugunsten Dritter. Dies hat für die Isetreuhand zur Folge, dass bei bestehenden Pflichtverletzungen direkte Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger bestehen können. Die Kanzlei Pforr und Kollegen empfiehlt daher jedem Anleger etwaige Ansprüche gegenüber der Isetreuhand anwaltlich überprüfen zu lassen, soweit entsprechende Ermittlungen abgeschlossen sind.

 

Die Aufgaben der Isetreuhand GmbH als Mittelverwendungskontrolleurin sind vertraglich geregelt worden. Diesen Vertrag findet man voll abgedruckt im Emissionsprospekt der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft. Dieser enthält neben den Regelungen zum Mittelverwendungskonto auch die Anforderungen von Mitteln durch den Kreditnehmer sowie Ausführungen zu den entsprechenden Beleihungsgrundsätzen.

Als mögliche Pflichtverletzung der Isetreuhand kommt in Betracht, dass die Echtheit der Pfänder nicht überprüft worden sind, dass die Beleihungsgrenzen nicht eingehalten worden und zusätzlich, dass Wertpapiere beliehen wurden.

Es ist zu vermuten, dass die Verantwortlichen des Unternehmens befürchten, dass bei weiterem Fortgang der Ermittlungen, die Gesellschaft mit einer Flut von Forderungen konfrontiert werden wird, wegen schadensersatzverursachenden Verhaltens. Denkbar sind dabei direkte Ansprüche bei deliktischen Handel gegenüber den verantwortlichen Organen und Personen der Isertreuhand GmbH.

 Die Anwälte der Kanzlei Rechtsanwälte Pforr und Kollegen Partnerschafts-gesellschaft mbB werden vor diesem Hintergrund mit besonderer Gründlichkeit und Sorgfalt dortige weitere rechtliche Entwicklungen beobachten, sowie die Verantwortlichkeiten von dort aus gegenüber den geschädigten Anlegern gründlich prüfen.

 Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei der Isetreuhand GmbH unter Umständen die undichte Stelle des havarierenden Anlageprodukts Lombardium ermittelt werden kann. Wir haben bereits die Verantwortlichen in diesem Zuge zur Stellungnahme aufgefordert und nachgefragt vor welchen Hintergründen Sie eine Liquidation für erforderlich halten insbesondere hinsichtlich der Vermeidung einer zukünftig drohenden Insolvenz wegen möglichen Fehlverhaltens der Pfandverwaltung.

Auf die Antwort sind wir bereits jetzt sehr gespannt.

 Inhaltlich in der Verantwortung für diese Veröffentlichung:

http://www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de/ 

 

PRESSEKONTAKT

Opus Bonum GmbH
Pressestelle

Jordanstraße 12
04177 Leipzig

Website: opus-bonum.de
E-Mail : presse@opus-bonum.de
Telefon: 0700 678 726 68
Telefax: 0700 678 726 68-1