Pflegebedürftigkeit wird vom MDK festgestellt. Hierzu stellt der Gutachter gezielte Fragen, z. B. “Wird der Pflegebedürftige gewaschen?” oder “Benötigt der Pflegebedürftige Inkontinenzvorlagen?”. Bei diesen ganz einfachen Fragen könnnen in der Beantwortung schon Fehler auftreten, welche eine Pflegestufe verhindern können. Sie sollten sich Rat und Hilfe bei einem unabhängigen Pflegegutachter holen, der Sie auch bei der Begutachtung durch den MDK begleiten kann. Wir, die PflegeSG GbR aus Leipzig, stehen Ihnen gern diesbezüglich zur Seite und unterstützen Sie von der Antragstellung bis hin zur Begutachtung. Erreichen könnnen Sie uns unter www.pflegesg.de oder in dringenden Fällen unter 0800-7958424.

PflegeSG

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