Mit der Planung der Elternzeit und dem Thema Elterngeld sollte man sich rechtzeitig in der Schwangerschaft beschäftigen.

BildIst es doch wichtiger Bestandteil der Familienplanung und letztlich eine auch finanziell relevante Planung für die Zeit nach der Geburt. Rein rechtlich ist es so, dass jedem berufstätigen Elternteil bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind zustehen. Hier gibt es nun unterschiedliche Möglichkeiten, diese Elternzeit zwischen beiden Elternteilen aufzuteilen. Wir stellen hier die verschiedenen Modelle vor und hoffen, eine entsprechende Hilfestellung bei der Planung der Elternzeit zu geben.

Wenn man als Paar unschlüssig ist und weitere Hilfestellung brauchen, bieten die örtlichen Elterngeldstellen eine kostenfreie Beratung an.
Elternzeit – die wichtigsten allgemeinen Fakten

Elternzeit kann sowohl von der Mutter als auch vom Vater genommen werden. Bis zu drei Jahre können für die Familie genutzt werden. Bedingung ist, dass zwei Jahre der Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden müssen.
Möchten beide Elternteile die vollen drei Jahre Elternzeit nutzen, dann muss man mindestens 1 Jahr vor dem dritten Geburtstag des Kindes gemeinsam das Elternzeit-Angebot nutzen.

Grundsätzlich gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Allerdings muss der Arbeitgeber rechtzeitig über die wesentlichen Eckpunkte informiert werden. Das bedeutet spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit muss der Antrag schriftlich beim Arbeitgeber eingehen. Relevante Punkte sind Beginn und Ende der Elternzeit sowie die Dauer.
Was passiert in der Zeit mit dem Arbeitsplatz?

In dieser Zeit wird man vom Arbeitgeber freigestellt. Der Arbeitsplatz bleibt erhalten. Zudem kann man auch in Teilzeit arbeiten. Auch für Väter ist die Elternzeit in den vergangenen Jahren immer attraktiver geworden. Viele Elternpaare teilen diese Zeit unter sich auf, die Chance zu bekommen, das neue Familienmitglied intensiv kennen zu lernen und zu versorgen.
Muss man die Elternzeit an einem Stück nehmen?

Grundsätzlich ist es so, dass die Elternzeit für die ersten drei Lebensjahre des Kindes vorgesehen ist. Jedoch können bis zu zwölf Monate auf einen späteren Zeiten übertragen werden. Bis zum achten Lebensjahr des Kindes muss diese übertragene Elternzeit jedoch verbraucht werden.

Das bedeutet also, dass Elternzeit nicht an einem Stück genommen werden kann, sondern auch auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden können. Zwischen diesen Abschnitten kann man problemlos wieder beruflich tätig sein. Um die Elternzeit auf noch mehr Abschnitte aufzuteilen, bedarf es der Abstimmung und Zustimmung des Arbeitgebers.

Es gibt vier klassische Varianten, die Elternzeit aufzuteilen. Diese stellen wir im Folgenden vor.

Für welches Modell man sich entscheidet, richtet sich in erster Linie danach, was am besten zu Familie und Beruf passt. Da diese Entscheidung nicht über Nacht getroffen ist, sollte man sich frühzeitig damit beschäftigen und diese Zeit nach der Geburt planen. Sinnvoll ist es auch immer, dann den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren.
Die 4 Modelle der Elternzeit

Zwei Partnermonate (klassisches Modell)

Beim klassischen Modell ist es so, dass ein Elternteil deutlich länger in Elternzeit bleibt. Nach wie vor sind es meistens die Mütter, die eine längere berufliche Pause nehmen. Das andere Elternteil nutzt beim klassischen Modell dann die beiden Partnermonate, um das Elterngeld komplett auszuschöpfen. In den vergangenen Jahren gibt es aber auch immer mehr Väter, die gerne länger in Elternzeit gehen.
Teilzeit und Elternzeit

Bei dieser Variante ist es so, dass beide Elternteile in Elternzeit gehen, aber weiterhin Teilzeit arbeiten. Das kann beispielsweise so aussehen, dass die Mutter das Kind am Vormittag betreut und am Nachmittag einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Im Umkehrschluss ist der Vater am Vormittag berufstätig, und sorgt am Nachmittag für das Kind. So bleiben beide Elternteile in ihrer beruflichen Tätigkeit und haben dennoch die Möglichkeit, die ersten Jahre des Kindes zu erleben und es aufwachsen zu sehen.
Wenn die Teilzeittätigkeit nicht über 30 Wochenstunden hinausgeht, kann das Elterngeld weiter bezogen werden.
Wechsel in der Mitte

Bei diesem Modell wird es so praktiziert, dass nach der Hälfte der Zeit getauscht wird. Das bedeutet, dass beispielsweise die ersten sieben Monate lang die Mutter der Elternzeit geht und die restlichen sieben Monate der Vater beruflich pausiert. Auch hier ist es gewährleistet, dass beide Elternteile nicht lange aus dem Beruf sind, und besonders wenn die Gehälter ähnlich sind, sind die finanziellen Einschnitte gering.
Wenn die Gehälter beider Elternteile jedoch deutlich unterschiedlich sind, sollte man sich im vorab ausrechnen, wie sich das finanziell auf die Familie auswirkt.
Gemeinsam in Elternzeit

Einige Paare möchten gerne die Zeit nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Kind verbringen. Eine gemeinsame Elternzeit sieht so aus, dass der Vater diese direkt nach der Geburt des Kindes beginnt. Die Zeit der Mutter beginnt jeweils nach 8 bzw. 12 Wochen des Mutterschutzes.
Dieses Modell bietet der kleinen Familie die Möglichkeit sich intensiv in das neue Leben als Familie einzufühlen und zusammen zu finden. Allerdings muss man sich hierbei bewusst sein, dass beide Gehälter wegfallen. Durch das gesetzlich geregelte Elterngeld steht einem ein prozentualer Anteil des früheren Gehaltes zu. Der liegt jedoch natürlich deutlich unter dem regulären Gehalt.
Auch hier muss man sich ausrechnen, ob dies finanziell in Frage kommt und die Familienkasse dennoch ausreichend gefüllt ist.
Fazit: welches Elternzeitmodell ist sinnvoll?

Zusammenfassend kann man sagen, dass alle Modelle Vor- aber auch Nachteile haben. Spielt hier natürlich eine große Rolle, was den Eltern wichtig ist. Steht es im Fokus sich in dieser Zeit intensiv und ausschließlich auf das Baby zu konzentrieren? Oder ist es dem Paar wichtig, auch beruflich weiterhin aktiv zu sein? Man sollte sich ausreichend Zeit nehmen, um gemeinsam zu beratschlagen, wie man die Zukunft als Familie sieht und wie sich Kind und Beruf im Rahmen der Elternzeit sinnvoll kombinieren lassen.
Bei tiefergehenden Fragen bieten auch immer die örtlichen Elterngeldstellen umfassende Hilfe an, die bei der Entscheidung für das individuell richtige Modell durchaus hilfreich sein können. Es bietet sich also an, neben der Eruierung der persönlichen Bedürfnisse auch eine dritte Fachperson von außen die Situation beleuchten zu lassen und sich Ratschläge geben zu lassen.

In der Zukunftsplanung für die Zeit nach der Geburt sollte man übrigens auch ausreichend Zeit darauf verwenden zu sehen, wie die Erstausstattung für den Nachwuchs aussehen sollte. Viele Dinge kann man sukzessive auch nach der Geburt je nach Bedarf besorgen. Die Auswahl von Babykleidung, Babyspielzeug, dem Kinderwagen oder Tragetuch, einen Wickeltisch und den vielen anderen Dingen macht nicht nur große Freude, sondern lässt einen auch entspannt in die Familien Zeit nach der Geburt starten.

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